Vielfach kursiert die Annahme, Gewinnung von Solarstrom lohne sich nicht mehr. Mittlerweile ist die Einspeisevergütung so stark gesunken, dass sie gerade noch Kosten deckend ist. Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist sie jedoch noch immer attraktiv.
8-11 Cent bringt heutzutage die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde. Klingt unattraktiv, bei nur knapp drunter liegenden Erzeugerkosten – kann aber dennoch lohnen! Grob gesagt: Der selbst verbrauchte Strombedarf kann nirgends so preiswert besorgt werden wie in der eigenen Anlage. Bei richtig dimensionierter Anlage liegt hier eine erhebliche Ersparnis in der Differenz, die nicht einem Fremdanbieter gezahlt werden muss. Der berechnet etwas zwischen 25 und 30 Cent. Und was die eigene Anlage zu viel gewinnt, wird Kosten deckend vergütet. Soweit ein Geschäftsmodell, das auf den ersten Blick nicht schief gehen kann. Ein Haken bleibt: Die fremd gekaufte Kilowattstunde kostet rund das dreifache der selbst gemachten. Die Kosten einer nachts verbrauchten Kilowattstunde frisst damit den Gewinn von drei tagsüber erzeugten auf. Nettoverlust: Nur zwei Kilowattstunden pro Einheit.
Ein Batteriespeicher löst teilweise dieses Problem. Ein solches Gerät im eigenen Haus erlaubt erfahrungsgemäß, bis zur Hälfte den erzeugten Strom auch selbst zu nutzen. Der Verbraucher profitiert vom starken Preisverfall der vergangenen Jahre. Dennoch werden für die gängigen Geräte für den Hausgebrauch noch immer 3.600 bis 12.000 Euro aufgerufen. Die dereinst dafür angebotenen Förderprogramme des Bundes sind 2018 ausgelaufen.
In die Bresche springen einige Bundesländer mit eigenen Förderprogrammen. 2018 unterstützen Thüringen und Baden-Württemberg den Kauf von Photovoltaik-Anlagen und Batteriesystemen zur Speicherung des selbst erzeugten Stroms. In Sachsen gibt es Fördermittel nur für Batteriespeicher. Bedingung ist dabei stets die Installation der Anlagen im eigenen Bundesland. Das bedeutet: Nur wer in Thüringen, Sachsen oder Baden-Württemberg eigenen Solarstrom verwenden kann, kann sich für die Programme bewerben.
Solarstromerzeuger können zum Beispiel in Baden-Württemberg einen Investitionszuschuss für „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ beantragen. Thüringen zahlt sowohl als Zuschuss zu einer einer Photovoltaik-Anlage als auch für einen Batteriespeicher bis zu 25 Prozent der Investitionssumme beantragen. Auch ein Wärmespeicher ist förderfähig, wenn er dem Eigenverbrauch des Solarstroms dient. Eine weitere Bedingung ist, einen Großteil des Strom selbst nutzen, also mehr als 70 Prozent. Der Antrag für das Solar-Invest-Programm ist bei der Thüringer Aufbaubank zu stellen.
Sachsen fördert noch mit seinem Programm „Richtlinie Speicher“ die Anschaffung von Batteriespeichern.
Schlechter stehen Sonnennutzer in anderen Bundesländern da. In Nordrhein-Westfalen ist das Förderprogramm Progres.NRW zum 1. Dezember 2017 ausgelaufen. Bezuschusst werden noch für Investitionen in Ladesäulen für Elektroautos. Auch das „1.000-Speicher-Programm“ in Brandenburg ist ausgeschöpft.
Vielfach gibt es noch andere Förderungen, bei Kommunen, Landkreisen oder Förderbanken. Fragen lohnt sich.