Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl gegen Bundeswehr-Terrorverdächtigen Franco A. auf

Karlsruhe. Mit Beschluss vom 29. November 2017 – AK 58/17 hebt der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) den Haftbefehl gegen den Oberleutnant der Bundeswehr Franco A. auf, da kein Haftgrund mehr besteht. Der Beschuldigte befand sich seit dem 26. April 2017 in Untersuchungshaft. Nach dem auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützten Haftbefehl liegt ihm insbesondere … Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl gegen Bundeswehr-Terrorverdächtigen Franco A. auf weiterlesen